Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zur Carmania Modellautobörse

1. Termine und Veranstaltungsort
Die CARMANIA Modellautobörse findet immer am 1.Samstag des Monats März und September im Opel Betriebsrestaurant statt.
(Hinweißschildern folgen)

2. Verkaufsgegenstände
Zum Verkauf und Tausch können klassische Modellautos, Um- und Eigenbauten sowie antiquarische Literatur, Prospekte und Pins aller Art und sammelwürdigen Gegenstände rund ums Auto angeboten werden.

3. Anmeldung und Anerkennung der Teilnahmebedingung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder mündlich unter Nennung der Adresse. Mit der Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung werden die folgenden Teilnahmebedingungen vom Aussteller/Händler anerkannt.

4. Standmiete
Die Standmiete wird nur bei Absage der Veranstaltung, sofern diese vom Veranstalter zu vertreten ist, zurückerstattet. Bei Nichterscheinen nach verbindlicher Anmeldung wird die volle Standmiete fällig. Bis 10.00 Uhr am Veranstaltungstag nicht belegte Tische können ohne weitere Nachfrage vom Veranstalter anderweitig vergeben werden.

5. Auf- und Abbau der Stände
Die Aussteller können ab 8.00 Uhr am Veranstaltungstag ihre Verkaufs- und Ausstellungsgegenstände auf den Tischen aufbauen. Dabei dürfen keine Kartons in den Besuchergängen gelagert werden. Verpackungsmaterial muss nach dem Auspacken im eigenen Fahrzeug oder unter den Tischen gelagert werden. Alle Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen, Elektroanschlüsse und ähnliche technische Einrichtung sind grundsätzlich weiträumig freizuhalten. Beistelltische, Tapezierertische oder sonstige Erweiterungen der Verkaufsfläche sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter vor, die zusätzliche Fläche zu berechnen. Der Stand ist sauber zu hinterlassen. Abfall, Kartonagen etc. dürfen nicht zurückgelassen werden. Abbau der Stände nicht vor 15.30 Uhr.

6. Kennzeichnung/Preisauszeichnung
Jeder Aussteller hat seinen Stand mit Name und Anschrift deutlich lesbar zu kennzeichnen. Nach den Bestimmungen der Verordnung über Preisangaben müssen die Preise und die Verkaufseinheit für alle während der Veranstaltung angebotenen Waren mit einem deutlich lesbaren Preisschild oder einem Etikett an der Ware in „Euro“ einschließlich Mwst. angegeben werden. Die Preisauszeichnung ist so vorzunehmen, dass der Verbraucher die Preise auf angemessene Entfernung gut lesen kann. Die Waren sind einzeln auszuzeichnen und die Preisschilder müssen der Ware eindeutig zugeordnet sein. Preisverzeichnisse oder Preislisten können nicht verwendet werden. Waren der gleichen Art und dem gleichen Verkaufspreis können jedoch zu einer Gruppe zusammengestellt werden und mit einem Preisschild versehen werden. Die Preisangaben müssen spätestens bei Beginn der Veranstaltung vollständig vorhanden sein.

7. Haftung/Versicherung
Der Veranstalter, seine Helfer und Beauftragte haften nicht für Schäden, die der Betroffene selbst zu verantworten hat und bleiben frei von Haftung und Regressansprüchen bei eventuellen Schadensfällen zwischen den Ausstellern. Die Versicherung des Veranstalters erstreckt sich nicht auf Verkaufs- und Ausstellungsgegenstände und Haftplichtschäden zwischen den Ausstellern und/oder innerhalb ihres Standes. Höhere Gewalt schließt die Haftpflicht aus. Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen durch Dritte. Der Veranstalter garantiert in keinem Fall eine Besuchermindestzahl oder einen Mindestumsatz der Aussteller/Händler.

8. Ausschluss von der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich vor, bei eventuellen Schwierigkeiten einen Ausschluss aus der Veranstaltung sowie ein Hausverbot zu erteilen. Der betroffene Aussteller haftet jedoch in vollem Umfang für seine Standmiete.

9. Höhere Gewalt
Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die er nicht zu vertreten hat, gezwungen Ausstellungsbereiche zu sperren oder zu räumen, die gesamte Veranstaltung zu verschieben oder die Dauer der Veranstaltung zu ändern, so ergeben sich hieraus keine Rechte zum Rücktritt oder zur Kündigung, keine Schadensansprüche oder sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.